Masken-Affäre Noch ist Hauptmann nicht aus dem Schneider

Mark Hauptmann. Foto:  

Die eigennützigen Masken-Geschäfte von Mark Hauptmann reichten nicht für eine Anklage wegen Korruption. Doch nun könnte der Suhler Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Probleme wegen möglicher Steuerhinterziehung bekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

 
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Obwohl die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Jena gegen den ehemaligen Südthüringer Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann vor einigen Wochen ohne Anklage zu Ende gegangen sind, beschäftigt das ehemalige CDU-Mitglied weiterhin nicht nur die Justiz im Land. Bei der Staatsanwaltschaft Meiningen sei ein Steuerermittlungsverfahren gegen Hauptmann anhängig, sagte ein Sprecher dieser Strafverfolgungsbehörde unserer Zeitung. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens werde geprüft, ob Hauptmann dem Fiskus einen Steuerschaden zugefügt habe. „Dabei geht es um eine vier- bis fünfstellige Summe“, sagte der Sprecher. „Die Ermittlungen dauern an.“ Weitere Angaben zum Gegenstand der Vorwürfe könne er deshalb nicht machen.

Nach Angaben des Sprechers werden sich diese Ermittlungen allerdings wahrscheinlich nicht mehr allzu lange hinziehen. Schon in den nächsten Wochen sei mit deren Abschluss zu rechnen, hieß es. Nach Informationen unserer Zeitung ist auch das Finanzamt Gotha an den Ermittlungen in dieser Sache beteiligt.

Sowohl die Anwaltskanzlei, die Hauptmann während der Masken-Ermittlungen gegen ihn vertreten hatte, als auch Hauptmann selbst, wollten sich inhaltlich nicht zu dem Steuerermittlungsverfahren äußern. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weder wir noch Herr Hauptmann sich zu einem Vorgang äußern können beziehungsweise werden, der Herrn Hauptmann und uns nicht bekannt ist“, teilte ein Anwalt der Kanzlei auf Anfrage schriftlich mit.

Nach Informationen unserer Zeitung sollen die Steuerermittlungen auf die strafrechtlichen Prüfungen in der Maske-Affäre zurückgehen. Dabei sollen Polizei und Justiz quasi als Zufallsfunde auf steuerrechtliche Vorgänge aufmerksam geworden sein, die sie mit dem aktuellen Verfahren näher untersuchen wollen.

Gegen den 38-jährigen Hauptmann war monatelang ermittelt worden, nachdem unter anderem bekannt geworden war, dass er in der Corona-Krise medizinische Masken an die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg vermittelt hatte. Auch dem Freistaat und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte er medizinische Schutzausrüstung angeboten. Er hatte beteuert, er habe persönlich nie von seinen Vermittlungsaktionen profitiert.

Dennoch leitete die Generalstaatsanwaltschaft Jena ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, weil sie den Anfangsverdacht bestätigt sah, Hauptmann habe für diese Vermittlungstätigkeiten sein Bundestagsmandat ausgenutzt und sich so als Mandatsträger der Bestechlichkeit schuldig gemacht. Dieses Verfahren war im September eingestellt worden. „Zwar konnte der ursprüngliche Verdacht gegen Herrn Hauptmann, umfangreich bei der Vermittlung von Masken gegenüber Behörden und Gesundheitseinrichtungen unter Ausnutzung seines Bundestagsmandats tätig geworden zu sein, erhärtet werden, jedoch sah sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert“, hieß es in einer damaligen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft.

In den vergangenen Monaten hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es extrem hohe rechtliche Hürden gibt, um einen Mandatsträger wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können. Nach dieser Rechtsprechung machen sich Mandatsträger im Kern nur dann der Bestechlichkeit schuldig, wenn sie Vorteile für ihr Abstimmungsverhalten in einem Parlament annehmen.

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